
Der Weg

Erziehung zum Recht beginnt im Kindergarten
Die Jugendrechtshäuser sind rechtspädagogische Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstellen für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sowie alle Erwachsenen, die mit dieser Zielgruppe zu tun haben.
Sie bieten individuelle Beratung, Hilfe und Vermittlung in Einzelfällen, dienen als rechtspädagogische Demokratieschulen und Orientierungsstätten und bieten (Menschen-)Rechtserziehung und Vermittlung von Rechtskenntnissen, Rechtskultur, Empathie und Sozialkompetenz.
Im Einzelnen teilt sich das Leistungsspektrum der Jugendrechtshäuser in zwei Bereiche auf. Einerseits die direkte Beratungs- und Hilfeleistung für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, andererseits die rechtspädagogische Arbeit in Kindergärten, Kitas, Jugendclubs und Schulen (aller Bildungsbereiche bzw. Altersstufen) sowie auf Einladung von Richtern in Gerichten.
Die Jugendrechtshäuser sind …
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… informativ
Richter, Staats- und Rechtsanwälte gehen zur Zielgruppe, bevor die Zielgruppe zu Mandanten, Angeklagten und Prüflingen wird. Anlass hierfür sind entweder Einladungen von Klassen, die Fragen haben, oder Pädagogen, die beispielsweise eine gewisse Problematik in ihrer Klasse entdeckt haben und externen Sachverstand anfordern. Dann kommen kompetente Juristen der Jugendrechtshäuser in die Schulen, Ausbildungsbetriebe oder Jugendclubs und gestalten Unterrichtseinheiten, Projekttage oder Jugendstunden über Kinder- und Jugendhilferecht, Unterhalt, Strafrecht, Betäubungsmittelgesetz, oder Verbraucherschutzthemen wie Vertragsrecht und die rechtlichen Aspekte im und um das Internet.
Besonders beliebt sind Fragestunden mit Richtern, Staats- und Rechtsanwälten, begleitete und kommentierte Besuche realer Gerichtsverhandlungen bzw. gespielte Gerichtsverhandlungen in den Klassenräumen, bei denen die Schüler aktiv am Geschehen teilnehmen, ob als Schöffe, Co-Staatsanwalt oder Zeuge.
Einige Jugendrechtshäuser bieten auch Schulpatenschaften, bei der jede Schule im Aktionsbereich des jeweiligen Hauses einen festen Ansprechpartner bekommt. Das dient einer besseren Kommunikation und einer vertrauensvollen Kooperation. -
… präventiv
„Gewalt? Nicht mit mir!“ – Leider reagiert nicht jeder Jugendliche so. Das mag auch daran liegen, dass viele gar nicht wissen, wo Gewalt beginnt.
Beispiel Mobbing: Schüler und Lehrkräfte erfahren zunehmend häufig Schmähungen und Angriffe, die zwar nicht physisch ausgeführt werden, aber dennoch körperliche Folgen haben. In einer Reihe von Aktionstagen, bei denen wir in Schulen (und mit Schülern) Rollenspiele zum Thema Mobbing aufgeführt haben, wurde in anschließenden Diskussionen deutlich, dass diese Zusammenhänge vielen gar nicht bewusst waren. Ähnliche Wissens- bzw. Erkenntnislücken zeigten sich bisher beim Umfang der Rechte und Pflichten von jungen Menschen: Ab wann wird der Jugendliche überhaupt strafmündig? Ab wann kann er ggf. zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden?
Mit Beratungs- und Fragestunden, aber auch mit Rollenspielen und verwandten Aktionen, wird den Kindern und Jugendlichen gezeigt, wie durch Fairness und Toleranz viele Konflikte gar nicht erst entstehen. Hier kommen auch die „Die 21 Regeln der Rechtspädagogik“ zum Tragen, die mit eingängigen Beispielen schon bei kleinen Kindern ein Fundament für Rechtsempfinden legen. -
… aktiv
Für alle Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr bieten sich die Jugendrechtshäuser als Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstellen an. Einige unserer Mitgliedshäuser haben sogar eine Hotline eingerichtet, die bis zu zwölf Stunden täglich zu normalen Telefonkosten erreichbar ist. Unsere ehrenamtlich arbeitenden Rechtsanwälte bieten auch ein persönliches und vertrauliches Gespräch an. Alle,
- die mehr über ihre Rechte wissen möchten,
- die Verträge abschließen müssen,
- die etwas gegen Gewalt in ihrem Umfeld haben und aktiv werden wollen,
- die selbst Hilfe brauchen und Rat bei Rechtsproblemen suchen,
- die Ärger zu Hause oder in der Schule haben,
- denen die Schulden über den Kopf wachsen und
- die gemobbt werden,
finden bei uns Ansprechpartner, die die Zeit haben, zuzuhören. Wir helfen, wenn wir können, sofort und holen, wenn das jeweilige Jugendrechtshaus selbst nicht aktiv werden kann, die entsprechenden Partner und Fachleute hinzu. Das gleiche Angebot gilt selbstverständlich auch für Eltern und Betreuer, Erzieher und Lehrkräfte, die ihren Schützlingen bei ihren Problemen helfen wollen.
Ein weiteres Angebot einiger Jugendrechtshäuser ist die besondere Begleitung auf der Suche nach Identität. Wir helfen Jugendlichen und Heranwachsenden, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind und dadurch Probleme in der Ausbildung oder im Berufsleben haben. Sie müssen allerdings bereit sein, von sich aus etwas zur Wiedergutmachung beizutragen und über sich und ihre derzeitige Situation kritisch nachzudenken. Und zwar vor der ggf. anstehenden Gerichtsverhandlung.
Hier geht es zu unserem Leistungsspektrum: Der Katalog!